Nutzungsbedingungen für Konzertmeister

Gültig ab: 28.07.2023

Anbieter der Applikationen „Konzertmeister“ und „Löschmeister“ („App“) für das Smartphone und den Browser ist die KM Konzertmeister GmbH („Anbieter“ oder „wir“), Gartengasse 16, 3743 Röschitz, Österreich.

ANHANG A: MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)
An
KM Konzertmeister GmbH
Gartengasse 16
3743 Röschitz
Österreich
  • 1. Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
  • 2. Bestellt am (*)/erhalten am (*)
  • 3. Name des/der Verbraucher(s)
  • 4. Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • 5. Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.

ANHANG B: AUFTRAGSVERARBEITUNGSVERTRAG GEMÄSS ART. 28 DSGVO

PRÄAMBEL

Dieser Anhang B konkretisiert die Verpflichtungen des Vereins als Verantwortlicher iSd Art. 4 Zf. 7 DSGVO („Verantwortlicher“) und des Anbieters als Auftragsverarbeiter iSd Art. 4 Zf. 8 DSGVO („Auftragsverarbeiter“) als Vertragsparteien dieses Vertrags gemäß Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die sich aus der Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzer (siehe Punkt 4 der Datenschutzerklärung) ergeben.

Er findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Punkt 4 der Datenschutzerklärung im Zusammenhang stehen und bei denen Beschäftigte des Auftragsverarbeiters oder vom Auftragsverarbeiter beigezogene Sub-Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeiten.
  • 1. ZWECK UND UMFANG DER AUFTRAGSVERARBEITUNG

  • 1.1 Der Vertrag zwischen dem Anbieter als Auftragsverarbeiter und dem Verein als Verantwortlichen findet Anwendung auf den Betrieb der App durch den Auftragsverarbeiter gemäß Punkt 4 der Datenschutzerklärung, welche die Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzer umfasst und daher eine Auftragsdatenverarbeitung gemäß der DSGVO darstellen.
  • 1.2 Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung folgender IT-Dienstleistungen durch den Auftragsverarbeiter:
    • 1.2.1 Betrieb der App zur Bereitstellung der Termin- und Probenplanung des Vereins (zum Funktionsumfang siehe Punkt 2 der Nutzungsbedingungen sowie hinsichtlich der Datenverarbeitung Punkt 4 der Datenschutzerklärung);
    • 1.2.2 die Abrufbarhaltung einer öffentlich abrufbaren Website, mit der unter anderem Informationen zum Verein und zu den Terminen des Vereins veröffentlicht werden können.
  • 1.3 Gegenstand der Verarbeitung sind folgende Kategorien betroffener Personen:
    • 1.3.1 Nutzer der App.
  • 1.4 Folgende Kategorien personenbezogener Daten sind von der Verarbeitung umfasst:
    • 1.4.1 Siehe Punkt 4.2 der Datenschutzerklärung.
  • 2. DAUER

  • 2.1 Die Dauer der Auftragsverarbeitung entspricht der des zugrundeliegenden Vertrags für die Nutzung der App und kann nach dessen Maßgabe gekündigt werden (siehe Punkt 9 und 13 der Nutzungsbedingungen).
  • 2.2 Der Auftragsverarbeiter hat jederzeit das Recht, diesen Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem dann vor, wenn der Verantwortliche seinen rechtlichen Verpflichtungen, insbesondere nach der DSGVO, nicht nachkommt.
  • 3. WEISUNGSBEFUGNIS DES VERANTWORTLICHEN

  • 3.1 Der Auftragsverarbeiter darf personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen verarbeiten, sofern der Auftragsverarbeiter nicht durch die jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zur Verarbeitung verpflichtet ist.
  • 3.2 Der Verantwortliche ist berechtigt, im Rahmen des Auftragsgegenstands, dem Auftragsverarbeiter im Hinblick auf die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten Weisungen zu erteilen.
  • 3.3 Sämtliche Weisungen sind vom Verantwortlichen über die Funktionen der App oder schriftlich, wenn die jeweilige Weisung ausnahmsweise nicht über die App erteilt werden kann, dem Auftragsverarbeiter zu erteilen.
  • 4. TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN

  • 4.1 Der Auftragsverarbeiter ergreift alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten gemäß Art. 32 DSGVO.
  • 4.2 Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Dem Auftragsverarbeiter ist es daher gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen, wenn dies technisch oder organisatorisch erforderlich ist. Einer Zustimmung oder Benachrichtigung des Verantwortlichen bedarf es dafür nicht.
  • 5. PFLICHTEN DES AUFTRAGSVERARBEITERS

  • 5.1 Der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich im Rahmen der schriftlichen Aufträge des Verantwortlichen zu verarbeiten. Erhält der Auftragsverarbeiter einen behördlichen Auftrag, Daten, die er im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet, herauszugeben, so hat der Auftragsverarbeiter - sofern gesetzlich zulässig - den Verantwortlichen unverzüglich darüber zu informieren und die Behörde an diesen zu verweisen. Eine Verarbeitung der Daten für eigene Zwecke des Auftragsverarbeiters ist nur über expliziten schriftlichen Auftrag zulässig.
  • 5.2 Der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, dass alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Vertraulichkeit zu verpflichten, sofern diese nicht einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen. Die Verschwiegenheitsverpflichtung der mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen bleibt auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit und Ausscheiden beim Auftragsverarbeiter aufrecht.
  • 5.3 Der Auftragsverarbeiter ergreift die technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit der Verantwortliche die Rechte der betroffenen Person nach Kapitel III der DSGVO (Information, Auskunft, Berichtigung und Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, sowie automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall) innerhalb der gesetzlichen Fristen erfüllen kann und überlässt dem Verantwortlichen auf Anfrage alle dafür notwendigen Informationen. Wird ein entsprechender Antrag einer betroffenen Person irrtümlich an den Auftragsverarbeiter gerichtet, leitet der Auftragsverarbeiter den Antrag an den Verantwortlichen weiter und teilt dies dem Antragsteller mit.
  • 5.4 Der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, den Verantwortlichen bei der Einhaltung der in den Art. 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten zu unterstützen und die vertragsgegenständliche Verarbeitungstätigkeit in sein Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO aufzunehmen.
  • 5.5 Dem Auftragsverarbeiter steht hinsichtlich der Verarbeitung der von ihm überlassenen Daten das Recht zur Einsichtnahme und Kontrolle, sei es auch durch ihn beauftragte Prüfer, der Datenverarbeitungseinrichtungen zu. Der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, dem Verantwortlichen jene Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Kontrolle der Einhaltung der in dieser Vereinbarung genannten Verpflichtungen erforderlich sind. Der Auftragsverarbeiter ist jedoch berechtigt, einen Prüfer aus sachlichen Gründen abzulehnen, insbesondere, wenn dieser fachlich ungeeignet ist oder dieser ein direkter oder indirekter Mitbewerber des Auftragsverarbeiters ist.
  • 5.6 Der Auftragsverarbeiter ist nach Beendigung dieser Vereinbarung verpflichtet, alle im Rahmen der Auftragsverarbeitung verarbeiteten personenbezogenen Daten zu löschen, außer der Auftragsverarbeiter ist durch nationale Vorschriften oder Unionsrecht zur Weiterspeicherung verpflichtet.
  • 5.7 Der Auftragsverarbeiter hat den Verantwortlichen unverzüglich zu informieren, falls er der Ansicht ist, eine Weisung des Verantwortlichen verstößt gegen Datenschutzbestimmungen der Europäischen Union oder der Mitgliedsstaaten.
  • 6. SUB-AUFTRAGSVERARBEITER

  • 6.1 Der Verantwortliche erteilt hiermit dem Auftragsverarbeiter die allgemeine Genehmigung zur Verwendung weiterer Sub-Auftragsverarbeiter. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung eines Sub-Auftragsverarbeiters so rechtzeitig per E-Mail, dass der Verantwortliche dies allenfalls untersagen kann. Als rechtzeitig gilt die Bekanntgabe der Beabsichtigten Hinzuziehung oder Ersetzung, wenn diese spätestens ein Monat vor dem geplanten Termin erfolgt.
  • 6.2 Der Verantwortliche kann einen Sub-Auftragsverarbeiter nur aus sachlichen Gründen ablehnen, wenn ein hohes Risiko besteht, dass dadurch die Verarbeitung der Daten gemäß der DSGVO gefährdet wäre.
  • 6.3 Bei Ablehnung eines Sub-Auftragsverarbeiters durch den Verantwortlichen bleibt das Recht des Auftragsverarbeiters zur ordentlichen Kündigung des Vertrags unberührt.
  • 6.4 Der Auftragsverarbeiter schließt die erforderlichen Vereinbarungen im Sinne des Art. 28 Abs. DSGVO mit dem Sub-Auftragsverarbeiter ab. Dabei ist sicherzustellen, dass der Sub-Auftragsverarbeiter dieselben Verpflichtungen eingeht, die dem Auftragsverarbeiter aufgrund dieser Vereinbarung obliegen.
  • 7. VERGÜTUNG

  • 7.1 Der Verantwortliche hat Unterstützungsleistungen des Auftragsverarbeiters, die nicht aufgrund des in Punkt 1 dieses Vertrags genannten Gegenstands des Auftrags geschuldet sind, nach angefallenem Aufwand gemäß einem Stundensatz von EUR 100 (exklusive Umsatzsteuer) zu vergüten, sofern diese nicht auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten des Auftragsverarbeiters zurückzuführen sind.
  • 7.2 Dies gilt insbesondere für die Unterstützung des Verantwortlichen zur Erfüllung der ihm nach den Art. 32 bis 36 DSGVO sowie ihn nach dem Abschnitt III der DSGVO obliegenden Pflichten.
  • 8. PFLICHTEN DES VERANTWORTLICHEN

  • 8.1 Der Verantwortliche muss dem Auftragsverarbeiter sämtliche Daten elektronisch über die App zur Verfügung stellen, damit der Auftragsverarbeiter die Auftragsverarbeitung durchführen kann.
  • 8.2 Der Verantwortliche gewährleistet, dass er die personenbezogenen Daten der betroffenen Personen rechtmäßig verarbeitet, insbesondere, dass er die notwendigen Einwilligungserklärungen eingeholt hat.
  • 9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  • 9.1 Dieser Anhang B bildet einen integralen Bestandteil der Nutzungsbedingungen.
  • 9.2 Sollten Bestimmungen dieses Anhangs B zu Bestimmungen der Nutzungsbedingungen, insbesondere zu Punkt 5 der Nutzungsbedingungen, im Widerspruch stehen, gehen die Bestimmungen der Nutzungsbedingungen diesem Anhang B vor.
Eine PDF-Datei dieser Nutzungsbedingungen mit einem durch den Auftragsverarbeiter gezeichneten Auftragsverarbeitungsvertrag steht für den Verantwortlichen unter folgendem Link zur Verfügung: Nutzungsbedingungen.pdf